Barrierefreiheit war für viele gewerbliche Websites lange etwas, das man irgendwann angehen wollte. Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG [1]. Es setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft neben Produkten auch eine Reihe von Dienstleistungen, die Unternehmen für Verbraucher erbringen. Dieser Beitrag ordnet ein, wen das Gesetz erfasst, woran eine Website gemessen wird und was davon Technik und was Redaktion ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot erfasst ist, klärst du im Zweifel mit einem Anwalt.
Wen das Gesetz betrifft
Das BFSG gilt für bestimmte Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden. Dazu zählen ausdrücklich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr [1]. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag schließen können, etwa ein Onlineshop oder eine Buchungsstrecke. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsschluss fällt nach dem Wortlaut nicht ohne Weiteres darunter, die Abgrenzung im Einzelfall ist eine Rechtsfrage. Mehr zu den rechtlichen Einzelheiten steht im Ratgeber Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites auf der Hauptseite.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen [1]. Als Kleinstunternehmen gilt ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro [1]. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, fallen trotzdem unter das Gesetz [2]. Für bestimmte Verstöße sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu hunderttausend Euro vor [1]. Was das Gesetz im Überblick regelt, erklärt das SEO Glossar unter BFSG.
Der Maßstab: EN 301 549 und WCAG
Das Gesetz nennt Anforderungen, aber keine einzelnen Prüfpunkte. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bezeichnet die europäische Norm EN 301 549 als zentrale technische Referenz für digitale Barrierefreiheit. Die Anforderungen an Websites stehen dort in Abschnitt 9, die Norm stützt sich dabei auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, in der Fassung 2.1. Eine überarbeitete Fassung der Norm soll auf die WCAG 2.2 verweisen [3]. Laut W3C erfüllt ein Inhalt, der den WCAG 2.2 entspricht, auch die WCAG 2.1. Eine Ausnahme ist das Kriterium 4.1.1, das in 2.2 entfallen ist: Bei einer Prüfung nach 2.1 kann es weiter dazugehören [4]. Was die WCAG sind, erklärt das SEO Glossar unter WCAG.
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Was technisch zu tun ist
Viele Prüfpunkte lassen sich direkt im Code umsetzen. Die wichtigsten Erfolgskriterien der WCAG 2.2 für eine gewöhnliche Website sind diese [4]:

- Text braucht einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift mindestens 3:1 (Kriterium 1.4.3, Stufe AA).
- Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein (2.1.1, Stufe A), und der Tastaturfokus muss sichtbar sein (2.4.7, Stufe AA).
- Es gibt einen Weg, wiederkehrende Blöcke wie die Navigation zu überspringen, meist eine Sprungmarke zum Inhalt (2.4.1, Stufe A).
- Bilder, die etwas zeigen, haben einen Alternativtext (1.1.1, Stufe A).
- Farbe ist nie das einzige Mittel, um eine Information oder einen Fehler anzuzeigen (1.4.1, Stufe A).
Dazu kommen eine Überschriftenstruktur ohne Sprünge und Formularfelder mit verknüpfter Beschriftung. Nach unserer Erfahrung beheben eingeblendete Bedienleisten, die Schrift vergrößern oder Farben umkehren, diese Punkte nicht. Fehlende Alternativtexte und unbeschriftete Formulare bleiben, wie sie sind.
Warum die Farbe oft der schwierigste Punkt ist
Markenfarben sind selten auf Kontrast ausgelegt. Ein helles Blau oder Orange, das im Logo gut aussieht, erreicht als Schrift auf Weiß häufig nicht die verlangten 4,5:1. Der übliche Ausweg ist ein Kompromiss, mit dem weder Gestalter noch Prüfer zufrieden sind.

Sauberer ist es, aus der Markenfarbe zwei Varianten abzuleiten: die Originalfarbe für Flächen und eine dunklere Fassung für Text auf hellem Grund. Das SEO CMS macht das beim Build selbst. Es misst das Kontrastverhältnis der Akzentfarbe und dunkelt sie für Text schrittweise ab, bis sie 4,5:1 erreicht. Die Markenfarbe lässt sich damit frei wählen, ohne dass die Lesbarkeit an ihr hängt. Mehr dazu steht in der Funktionsgruppe Suche und Barrierefreiheit.
Der Teil, der länger dauert
Die technische Seite ist überschaubar, wenn das System mitspielt. Länger dauert die Redaktion: verständliche Sprache, Linktexte, die das Ziel nennen, Alternativtexte, die beschreiben, was ein Bild zeigt, und Fehlermeldungen in Formularen, die sagen, was zu tun ist. Das betrifft jede Seite und jeden neuen Beitrag.
Diese Arbeit kommt allen Lesern zugute. Kurze Sätze, klare Überschriften und beschreibende Linktexte machen eine Seite auch für Menschen ohne Einschränkung leichter lesbar. Die Grundlagen fasst das SEO Glossar unter Barrierefreiheit zusammen. Soll SEO NW eine Website auf Barrierefreiheit und Auffindbarkeit prüfen, beschreibt die Hauptseite die Leistung Barrierefreiheit und SEO.
Du willst wissen, wo deine Website bei Kontrast, Tastatur und Alternativtexten steht? Bring die Adresse in die gratis Sprechstunde mit. Dort sprechen wir darüber, was du zuerst angehen kannst.
- Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 1, 2 Nr. 17, 3 Abs. 3, 37 und Inkrafttreten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand 16.07.2021. abgerufen am 31.10.2026
- Behörde Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Behörde Normen und Standards zum BFSG. Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. W3C. Stand 12.12.2024. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Seit dem 28.06.2025. Es erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?
Möglicherweise. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht. Ob das auf dich zutrifft, ist eine Rechtsfrage.
Wie prüfe ich meine Kontraste?
Mit einem Kontrastrechner, in den du Vorder- und Hintergrundfarbe einträgst. Auch die Entwicklerwerkzeuge gängiger Browser zeigen den Wert am Element an.
Reicht ein Overlay-Werkzeug für die Barrierefreiheit?
Nach unserer Erfahrung nicht. Eingeblendete Bedienleisten ändern nichts an fehlenden Alternativtexten, unbeschrifteten Formularen oder einer falschen Überschriftenstruktur.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.




