Kurz-Fakten

  • Gilt seit dem 28. Juni 2025
  • Erfasst auch private Anbieter, nicht nur öffentliche Stellen
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten
  • Gemessen wird in der Praxis an den WCAG in Stufe AA

Bedeutung in der Praxis

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen wird häufig zu breit gelesen. Sie befreit nicht von der Frage, ob Kundschaft die Website bedienen kann – und sie greift nicht für Produkte.

Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, ist eine Rechtsfrage. Dieser Eintrag beschreibt den Rahmen und ersetzt keine Beratung.

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