Auch: BFSG · Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz · European Accessibility Act
Kurzantwort
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter der elektronische Geschäftsverkehr – zur barrierefreien Gestaltung. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.
Kurz-Fakten
Gilt seit dem 28. Juni 2025
Erfasst auch private Anbieter, nicht nur öffentliche Stellen
Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten
Gemessen wird in der Praxis an den WCAG in Stufe AA
Bedeutung in der Praxis
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen wird häufig zu breit gelesen. Sie befreit nicht von der Frage, ob Kundschaft die Website bedienen kann – und sie greift nicht für Produkte.
Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, ist eine Rechtsfrage. Dieser Eintrag beschreibt den Rahmen und ersetzt keine Beratung.
Inhaber von SEO NW in Bertingen, entwickelt SEO CMS und betreut damit Verzeichnis-, Wissens- und Ratgeberportale im deutschsprachigen Raum. Schwerpunkt: technisches SEO, strukturierte Daten und die Frage, unter welchen Bedingungen Sprachmodelle einen Inhalt übernehmen.