Fast jeder gewachsene Fachtext enthält Zahlen, die niemand mehr zuordnen kann. Sie stehen dort, weil sie beim Schreiben plausibel klangen, und sie bleiben stehen, weil das Streichen Arbeit macht und niemand widerspricht.
Der Test
Eine Frage genügt: Kann ich zu dieser Zahl eine Fundstelle mit Datum nennen? Wenn nicht, gibt es zwei zulässige Wege – belegen oder streichen. Ein dritter, sie „vorsichtshalber" abzuschwächen, macht es schlimmer: Aus einer falschen Zahl wird eine unscharfe.
Was bei einer echten Durchsicht übrig blieb
Bei der Überarbeitung eines Fachportals standen unter anderem diese Angaben zur Prüfung:
- Eine Prozentzahl zur Browser-Unterstützung. Gestrichen – die zugrunde liegende Größe war nirgends definiert.
- Die Anzahl der verfügbaren Elemente einer Auszeichnungssprache. Gestrichen – sie schwankt je nach Zählweise und ändert sich laufend.
- Eine Gehaltsspanne für Berufseinsteiger. Gestrichen – ohne Quelle, ohne Jahr, und thematisch ohnehin am falschen Ort.
- Vier Jahresangaben zu Standards. Behalten, drei davon nach Prüfung korrigiert.
Die vierte Zeile ist die interessante: Zwei der Daten waren schlicht falsch. Eine Fassung wurde zwei Jahre zu früh datiert, ein Wechsel im Standardisierungsverfahren um sechs Jahre. Beides war in Minuten an der Primärquelle zu klären.
Warum das mehr zählt als früher
Antwortsysteme entnehmen Aussagen samt ihrer Herkunft. Eine Angabe mit Datum und Fundstelle lässt sich übernehmen und zuordnen; eine ohne bleibt eine Behauptung im Fließtext. Wer regelmäßig zitiert werden will, liefert prüfbare Sätze – nicht überzeugende.
Dazu kommt die Prüfbarkeit in beide Richtungen: Eine falsche, aber prüfbare Angabe wird korrigiert. Eine unbelegte fällt gar nicht erst auf, bis jemand sie weiterträgt.
Wie man es im Text löst
Nicht als Fußnote am Ende, sondern im Satz: „Seit dem 28. Oktober 2014 ist HTML5 W3C-Empfehlung" ist überprüfbar. „HTML5 wurde 2014 zum Standard und revolutionierte die Webentwicklung" ist es nicht – und der zweite Halbsatz sagt nichts.
Für Angaben, die sich absehbar ändern, gilt dasselbe wie für Versionsnummern in Produktbeschreibungen: Wer sie nennt, verpflichtet sich zur Pflege. Wer das nicht leisten will, nennt sie nicht.